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 Bild: Nuthawut/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 3 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Verdachtskündigung wegen fehlerhafter Arbeitszeiterfassung

In einem Jobcenter galt eine Gleitzeitvereinbarung mit einer Rahmenarbeitszeit zwischen 6:00 und 19:00 Uhr. Die Mitarbeiter können die Arbeitszeit mittels einer Chipkarte an einem Terminal erfassen oder online am PC. Dafür sind die Personalnummer und ein spezielles Kennwort erforderlich.

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