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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Verdachtskündigung wegen fehlerhafter Arbeitszeiterfassung
In einem Jobcenter galt eine Gleitzeitvereinbarung mit einer Rahmenarbeitszeit zwischen 6:00 und 19:00 Uhr. Die Mitarbeiter können die Arbeitszeit mittels einer Chipkarte an einem Terminal erfassen oder online am PC. Dafür sind die Personalnummer und ein spezielles Kennwort erforderlich.
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