Arbeitszeitbetrug durch Nichterfassung von Raucherpausen
Problempunkt
Vorliegend stritten die Parteien insbesondere über die Wirksamkeit einer Kündigung. Ab dem 5.2.1986 war die (spätere) Klägerin zunächst beim Rat des Kreises A. tätig und – nach Abschluss eines individuellen Überleitungsvertrags – ab Mitte Mai 1990 als Mitarbeiterin beim Arbeitsamt bzw. der lokalen Agentur für Arbeit beschäftigt. Nach § 44g SGB II und mit Wirkung ab dem 1.1.2016 wurde die Klägerin einem Jobcenter (einer gemeinsamen Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und kommunalem Träger i.S. d. §§ 44b, 6d SGB II) als Arbeitsvermittlerin zugewiesen.
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David Johnson

· Artikel im Heft ·
Ein Arbeitszeitbetrug, bei dem ein Mitarbeiter vortäuscht, für einen näher genannten Zeitraum seine Arbeitsleistung erbracht zu haben
Problempunkt
Der Arbeitgeber hat das mit dem Arbeitnehmer seit August 2017 bestehende Arbeitsverhältnis erstmals im April 2018
Problempunkt
Der Kläger war beim Arbeitgeber als im Außendienst tätiger Servicetechniker beschäftigt. Nachdem der Arbeitgeber allen
Problempunkt
Die Parteien streiten um die Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen und einer hilfsweise ordentlichen Kündigung.
Problempunkt
Die Klägerin – zuletzt als Hilfspolizistin im öffentlichen Dienst tätig und einem schwerbehinderten Menschen
Anwendbarkeit und Ausnahmen
Arbeitnehmer können sich auf den Sonderkündigungsschutz berufen, wenn der für die