Liebe Leserinnen, liebe Leser,

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 Bild: rangizzz/stock.adobe.com
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nun ist er da, der lang ersehnte Referentenentwurf zur Arbeitszeiterfassung aus dem BMAS. Nicht ganz im ersten Quartal dieses Jahres – wie von Hubertus Heil versprochen –, aber immerhin „zeitnah“. Die Veröffentlichung Mitte April führte dann schnell und reflexhaft zu einem Aufschrei, aber auch breiten inhaltlichen Diskussionen. Deshalb haben wir uns und unsere LinkedIn-Follower gefragt: „Kochen die Emotionen zu Recht hoch?“. Für mich wenig überraschend war das Feedback eindeutig, denn mehr Sachlichkeit wird gefordert und eine ernsthafte Beschäftigung mit dem Inhalt, wohl wissend, dass ein Referentenentwurf nie das letzte Wort ist und wir von Nachbesserungen und Anpassungen ausgehen dürfen, nachdem sich alle Interessenvertreter zu Wort gemeldet haben.

In diesem Sinne sind wir auf zwei ausgewiesene Experten zugegangen und haben einerseits Prof. Dr. Michael Fuhlrott um ein Statement gebeten, das Sie auf S.6 dieser Ausgabe nachlesen können. Dort hat er einmal in der gebotenen Kürze zusammengefasst, wie der aktuelle Entwurf zu bewerten ist und welche wesentlichen Kernpunkte enthalten sind. Zudem haben wir im Podcast „Kurz gefragt“ mit Dr. Jan Tibor Lelley über den Entwurf gesprochen und eine grundlegende Einordnung der gesamten Thematik vorgenommen. So wollen wir etwas Klarheit in die Diskussionen bringen und Ihnen vor allem Handlungsempfehlungen mit auf den Weg geben – denn das ist es, was Sie für den Arbeitsalltag brauchen.

Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2018 folgt nun der 2. Band!
Für das Buch #AllesRechtKurios hat der bekannte Juraprofessor Arnd Diringer wieder amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zusammengetragen.

· Artikel im Heft ·

Liebe Leserinnen, liebe Leser,
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Body Teil 1

Beachtung datenschutzrechtlicher Grundsätze der BR-Arbeit

Der neu geschaffene § 79a Satz 1 BetrVG bestimmt, dass der Betriebsrat bei der

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im Dezember des vergangenen Jahres wurden die Entscheidungsgründe des am 13.9.2022 ergangenen Beschlusses des BAG (1ABR22/21) zur Arbeitszeiterfassung

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mit dem Titelthema dieser Ausgabe lösen wir das Versprechen ein, die Basics nicht außer Acht zu lassen. Gerade die Zusammenarbeit mit dem

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Die Corona-Pandemie hält die Arbeitswelt zwei Jahre nach ihrem Ausbruch weiterhin fest im Griff. Wenngleich allmählich ein Ende der gesundheitlichen

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Überrascht Sie der Beschluss des BAG?

Ja und nein. Auf der einen Seite überrascht er mich nicht, weil der Entscheidung ein nahezu identischer

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laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur „Dauer der Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber“ waren 2023 mehr als 40% der