Liebe Leserinnen, liebe Leser,

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 Bild: rangizzz/stock.adobe.com
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im Dezember des vergangenen Jahres wurden die Entscheidungsgründe des am 13.9.2022 ergangenen Beschlusses des BAG (1ABR22/21) zur Arbeitszeiterfassung veröffentlicht. Während noch im Herbst 2022 nach Bekanntgabe der Pressemitteilung von „Paukenschlag“, „Erdrutsch“ und anderen Superlativen die Rede war, glätteten sich die Wogen im Laufe der folgenden Wochen merklich – wohl auch, weil man vernünftigerweise eben jene Entscheidungsgründe abwarten wollte, die nun unser Autor ausführlich im Titelthema ab S.8einer kritischen Würdigung unterzieht. Er ordnet die Entscheidung in den (mittlerweile) historischen Kontext der Regelungen auf EU-Ebene und des EuGH-Urteils aus dem Jahr 2019 ein. Viele, teilweise selbst aufgeworfene Fragen konnte das BAG beantworten – wenn auch die jeweiligen Begründungen nicht für alle Praktiker ohne Weiteres nachvollziehbar sind. Eines steht jedoch fest: Der Gesetzgeber ist am Zug. Die Ampelkoalition, allen voran Arbeitsminister Hubertus Heil, muss Regelungen schaffen, die allen Interessen gerecht werden. Er selbst hat für das (nun laufende) erste Quartal des Jahres 2023 einen Gesetzesentwurf angekündigt, der „praxistaugliche Lösungen“ enthalten soll – die Zeit läuft!

Auch in Sachen Arbeitnehmerüberlassung (unser zweiter Schwerpunkt in dieser Ausgabe ab S.14) hat sich einiges getan: Dieses komplexe Rechtsgebiet wurde um aktuelle Entscheidungen des EuGH und des BAG hinsichtlich Überlassungshöchstdauer sowie Gleichstellungsgrundsatz erweitert. Unsere Autoren beleuchten hierzu vor allem die praktischen Auswirkungen und geben entsprechende Handlungsempfehlungen.

#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).

Andreas Krabel

Andreas Krabel
Chefredakteur
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· Artikel im Heft ·

Liebe Leserinnen, liebe Leser,
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