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 Bild: rangizzz/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 1 Minute
EDITORIAL

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

im Dezember des vergangenen Jahres wurden die Entscheidungsgründe des am 13.9.2022 ergangenen Beschlusses des BAG (1ABR22/21) zur Arbeitszeiterfassung veröffentlicht.

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