Reform des ArbZG: Referentenentwurf zur Arbeitszeiterfassung

Bild: AdobeStock/svetazi
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Nach Entscheidungen des EuGH und BAG zur Arbeitszeiterfassung sieht ein erster Referentenentwurf aus dem BMAS eine Reform des ArbZeitG vor. Dem Entwurf zufolge soll die Arbeitszeit von Beschäftigten in Zukunft elektronisch erfasst werden, wie u. a. die SZ berichtet.

Allerdings sollen die Sozialpartner die Möglichkeit erhalten, davon abweichende Ausnahmen festzulegen und bspw. anstelle der elektronischen eine manuelle Aufzeichnung in Papierform zu vereinbaren. Zudem sei die Zeiterfassung grundsätzlich Pflicht des Arbeitgebers, könne aber auch durch den Arbeitnehmer selbst oder einen Dritten, etwa den Vorgesetzten, erfolgen. Konkret erfasst werden müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit.

Prof. Dr. Michael Fuhlrott hat uns für AuA 5/23 einmal zusammengefasst, wie der aktuelle Entwurf zu bewerten ist und welche wesentlichen Kernpunkte enthalten sind.

Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 2/23:

Arbeitgeber sind nach Ansicht des BAG bereits nach geltender Rechtslage verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen...

#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).

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