Nach Entscheidungen des EuGH und BAG zur Arbeitszeiterfassung sieht ein erster Referentenentwurf aus dem BMAS eine Reform des ArbZeitG vor. Dem Entwurf zufolge soll die Arbeitszeit von Beschäftigten in Zukunft elektronisch erfasst werden, wie u. a. die SZ berichtet.
Allerdings sollen die Sozialpartner die Möglichkeit erhalten, davon abweichende Ausnahmen festzulegen und bspw. anstelle der elektronischen eine manuelle Aufzeichnung in Papierform zu vereinbaren. Zudem sei die Zeiterfassung grundsätzlich Pflicht des Arbeitgebers, könne aber auch durch den Arbeitnehmer selbst oder einen Dritten, etwa den Vorgesetzten, erfolgen. Konkret erfasst werden müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit.
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