Gleichstellung, Sabbatical und Zeiterfassung in der März-Ausgabe der AuA
Isabelle Puhl und Dr. Markus Diepold geben im Titelthema einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen der Arbeitsvertragsgestaltung und zeigen deren Anforderungen anhand von typischen Klauselbeispielen für die Praxis.
Dr. Caroline Dressel und Alexa Pia Stettner stellen eine vom Deutschen Juristinnenbund erarbeitete Konzeption eines Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft vor. Markus Künzel und Dr. Sebastian Kroll setzen sich mit dem Urteil des BAG vom 16.2.2023 zur Durchsetzung von Vergütungsdifferenz- und Entschädigungsansprüchen wegen Geschlechterdiskriminierung sowie der EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die im Juni 2023 in Kraft getreten und bis 7.6.2026 in nationales Recht umzusetzen ist, auseinander und beleuchten die Konsequenzen für die Entgeltfindung und Entgeltsysteme.
Volker Stück und Christina Salo ordnen unter dem Titel „Return to Office?“ die Diskussion um mobiles bzw. hybrides Arbeiten ein und zeigen Möglichkeiten der Ausgestaltung sowie der Beendigung des Homeoffice auf.
Das Sabbatical wird insbesondere als Unternehmens-Benefit immer beliebter. Smaro Sideri beantwortet von der Organisation bis zur Vertretung alle relevanten Fragen rund um die berufliche Auszeit und stellt einzelne Sabbatical-Modelle vor.
Im Wortwechsel befasst sich Dr. Jan Tibor Lelley diesmal mit dem Recht auf Unerreichbarkeit und geht u. a. auf rechtliche Rahmenbedingungen, Vorteile und Herausforderungen ein.
Dr. Annica Lau stellt dar, wie durch sog. Career Boarding erfolgreiche Mitarbeiterentwicklung und –bindung vor allem von Berufseinsteigern gelingt.
Kerstin Götz zeigt auf, dass die Arbeitszeiterfassung nicht nur ein Kontrollinstrument im Arbeitsverhältnis ist, sondern vielmehr als Mittel zur Mitarbeitermotivation eingesetzt werden sollte und bestenfalls die betriebliche Produktivität steigern kann.
Für eine offenere, menschlichere und nachhaltigere Zukunft der Arbeitswelt spricht sich Max Thinius unter dem Titel „Slow Future“ aus.
Im persönlichen Interview spricht Frank Bauer, Vorstand Personal und Finanzen, Lufthansa Cargo AG, über Verantwortung, seine Faszination für Luftfahrt und den Umgang mit Fehlern.
Arbeitsverträge gestalten | Formulierungshilfen
Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft | Deutscher Juristinnenbund legt Konzeption vor
Return to Office? | Ausgestaltung der hybriden, mobilen und Telearbeit
Neue „Spielregeln“ für Entgeltsysteme?! | Rechtsprechung und EU-Richtlinie
Profitieren Sie vom Expertenwissen renommierter Fachanwält:innen, die Sie über aktuelle Entscheidungen des Arbeitsrechts informieren. Es werden Konsequenzen für die Praxis benannt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
1. Funktionsbeschreibung
- Verantwortung für Geschäftsbuchhaltung, Bilanzierung sowie
●Problempunkt
Der Arbeitnehmer MK der deutschen K GmbH, die zum D-Konzern gehört, der auch Vorsitzender des Betriebsrats ist, hatte
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, der für ihn tarifzuständigen Gewerkschaft die dienstlichen E-Mail-Adressen seiner – bereits vorhandenen und
Rechtliche Ausgangslage und Problemfelder
Seit dem 1.4.2024 ist gem. § 3 Abs. 1 Konsumcannabisgesetz (KCanG) Personen, die das 18
Deutschland mit seiner traditionellen betrieblichen Mitbestimmung ist ein Land der Betriebsräte: Nach Zahlen des Instituts für
Hintergrund
Arbeitgeber sind beim Personalabbau wegen der strengen Voraussetzungen betriebsbedingter Kündigungen regelmäßig der