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Zeiterfassung

1 Ausgangspunkt und die Entscheidung des EuGH

Die Einhaltung des ArbZG ist zwingend. Gesetzliche Ausnahmen bestehen so gut wie nicht und wenn, dann nur

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l Problempunkt

Dem Urteil des EuGH ist ein Verfahren vor dem Nationalen Gerichtshof in Spanien vorausgegangen, in welchem die spanische Gewerkschaft

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l Problempunkt

Der Kläger begehrt die Vergütung von Umkleidezeiten. Er ist als Schichtführer in der Produktion der Beklagten, einem Chemieunternehmen

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EuGH: Arbeitszeit muss systematisch erfasst werden

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen Arbeitgeber verpflichten, ein System einzurichten, das die von den Mitarbeitern täglich geleistete

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Der Kläger ist bei der Beklagten als Aufzugs- und Inspektionsmonteur beschäftigt. Bis Anfang Dezember 2016 fuhr er morgens von seiner

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Problempunkt

Die Parteien stritten nach Ende des Arbeitsverhältnisses über die Verrechnung von Minusstunden mit restlicher Vergütung. Der Arbeitnehmer

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Problempunkt

Der Mitarbeiter war beim Arbeitgeber vom 1.4.2005 bis 28.2.2007 als Monteur/Schlosser beschäftigt. Im Arbeitsvertrag gab es eine Klausel

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Problempunkt

Der beklagte Wasserverband und der Kläger schlossen am 19. Juli 1996 einen Aufhebungsvertrag, dessen Anfechtung wegen widerrechtlicher

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