Zeiterfassung
1 Ausgangspunkt und die Entscheidung des EuGH
Die Einhaltung des ArbZG ist zwingend. Gesetzliche Ausnahmen bestehen so gut wie nicht und wenn, dann nur
l Problempunkt
Dem Urteil des EuGH ist ein Verfahren vor dem Nationalen Gerichtshof in Spanien vorausgegangen, in welchem die spanische Gewerkschaft
l Problempunkt
Der Kläger begehrt die Vergütung von Umkleidezeiten. Er ist als Schichtführer in der Produktion der Beklagten, einem Chemieunternehmen
EuGH: Arbeitszeit muss systematisch erfasst werden
Problempunkt
Der Kläger ist bei der Beklagten als Aufzugs- und Inspektionsmonteur beschäftigt. Bis Anfang Dezember 2016 fuhr er morgens von seiner
Problempunkt
Die Parteien stritten nach Ende des Arbeitsverhältnisses über die Verrechnung von Minusstunden mit restlicher Vergütung. Der Arbeitnehmer
Problempunkt
Der Mitarbeiter war beim Arbeitgeber vom 1.4.2005 bis 28.2.2007 als Monteur/Schlosser beschäftigt. Im Arbeitsvertrag gab es eine Klausel
Problempunkt
Der beklagte Wasserverband und der Kläger schlossen am 19. Juli 1996 einen Aufhebungsvertrag, dessen Anfechtung wegen widerrechtlicher
