Fristlose Kündigung nach Gleitzeitmanipulation
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Fristlose Kündigung nach Gleitzeitmanipulation
Problempunkt
Der beklagte Wasserverband und der Kläger schlossen am 19. Juli 1996 einen Aufhebungsvertrag, dessen Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung das Bundesarbeitsgericht in der Revision beschäftigte. Vorausgegangen war eine falsche Zeiterfassung durch den Kläger, die er auch nach mehrmaligem Befragen abstritt. Am 18.
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