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BLICKPUNKT
Der EuGH und die Stechuhr
Arbeitswelt 4.0 oder agiles Arbeiten mit Werkzeugen der Steinzeit?
1 Ausgangspunkt und die Entscheidung des EuGH
Die Einhaltung des ArbZG ist zwingend. Gesetzliche Ausnahmen bestehen so gut wie nicht und wenn, dann nur aufgrund von Kollektivvereinbarungen, im Anwendungsbereich dieser oder dank behördlicher Genehmigung.
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