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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Informationsrecht des Personalrats zu Gleitzeitsalden
Der Personalrat begehrt vom Arbeitgeber die umfassende, monatliche Information über die Gleitzeitsalden der Beschäftigten mit Nennung der Namen. Diese Informationen benötige er zur Wahrnehmung seiner Aufgabe, über die Durchführung der zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen zu wachen.
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