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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Einsetzung einer Einigungsstelle zur Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung
Können sich die Betriebsparteien in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit nicht auf die Einsetzung einer Einigungsstelle verständigen, kann jede Seite das Arbeitsgericht anrufen. Dieses hat eine Einigungsstelle einzusetzen, es sei denn, sie wäre offensichtlich unzuständig.
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