Direkt zum Inhalt
 Bild: Vadym/stock.adobe.com
Bild: Vadym/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 2 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Einsetzung einer Einigungsstelle zur Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung

Können sich die Betriebsparteien in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit nicht auf die Einsetzung einer Einigungsstelle verständigen, kann jede Seite das Arbeitsgericht anrufen. Dieses hat eine Einigungsstelle einzusetzen, es sei denn, sie wäre offensichtlich unzuständig.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium