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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Gehaltsrückforderung wegen nicht erbrachter Arbeitsleistung im Homeoffice
§§ 611a, 326 Abs. 1, 275 Abs. 1, 812 Abs. 1 Satz 1 BGB
Problempunkt
Die 1980 geborene Klägerin ist diplomierte Pflegewirtin (FH) und verfügt über einen Magisterabschluss in Medizinpädagogik. Sie arbeitet seit 1.12.2021 als Pflegemanagerin und leitende Pflegefachkraft in der Tagespflege bzw. der ambulanten Pflege bei der Beklagten mit 40 Stunden/Woche und 4.100 Euro brutto/Monat. Sie ist einem zwölfjährigen Kind unterhaltspflichtig.
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