Gehaltsrückforderung wegen nicht erbrachter Arbeitsleistung im Homeoffice
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Die 1980 geborene Klägerin ist diplomierte Pflegewirtin (FH) und verfügt über einen Magisterabschluss in Medizinpädagogik. Sie arbeitet seit 1.12.2021 als Pflegemanagerin und leitende Pflegefachkraft in der Tagespflege bzw. der ambulanten Pflege bei der Beklagten mit 40 Stunden/Woche und 4.100 Euro brutto/Monat. Sie ist einem zwölfjährigen Kind unterhaltspflichtig. Die Beklagte betreibt eine Tagespflegeeinrichtung sowie eine Einrichtung des betreuten Wohnens. Der Klägerin war gestattet, im Homeoffice zu arbeiten.
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