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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Unzumutbare Prozessbeschäftigung

§ 11 Nr. 2 KSchG

Problempunkt

Zunächst hatte die Beklagte eine verhaltensbedingte Änderungskündigung ausgesprochen. Der Kläger lehnte das Änderungsangebot ab. Er erschien zudem auch nicht zur Arbeit. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis daraufhin.

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