Problempunkt
Zunächst hatte die Beklagte eine verhaltensbedingte Änderungskündigung ausgesprochen. Der Kläger lehnte das Änderungsangebot ab. Er erschien zudem auch nicht zur Arbeit. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis daraufhin. Diese Kündigung erfolgte außerordentlich und mit dem Hinweis, dass der Kläger im Falle der Ablehnung dieser außerordentlichen Kündigung zum Arbeitsantritt erwartet werde. Auch dieser Aufforderung leistete der Kläger nicht Folge.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Die Klägerin – zuletzt als Hilfspolizistin im öffentlichen Dienst tätig und einem schwerbehinderten Menschen
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten als professioneller Eishockeyspieler beschäftigt. Bis zum coronabedingten Abbruch der
Voraussetzungen für Annahmeverzug nach einer Kündigung
Grundsätzlich gerät der Arbeitgeber nur dann in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer die
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer außerordentlich fristlosen, hilfsweise außerordentlichen Kündigung mit
Problempunkt
Vorliegend stritten die Parteien insbesondere über die Wirksamkeit einer Kündigung. Ab dem 5.2.1986 war die (spätere)
Sinn und Zweck von Auflösungsanträgen
Eine sozialwidrige Kündigung, die sich also weder auf einen hinreichend dargelegten verhaltens- noch auf