Veränderung des Dienstortes bei unverändertem Homeoffice
Problempunkt
Zahlreiche Arbeitnehmer sind bei der Arbeitgeberin im Homeoffice tätig. Die Arbeitgeberin hat diesen nunmehr einen anderen Dienstort zugeordnet, wobei die Arbeit weiter im Homeoffice geleistet wird. Der Betriebsrat wurde nicht beteiligt, sodass folglich auch keine vorherige Zustimmung zu den Maßnahmen vorliegt. Nachdem der Betriebsrat diese Tatsachen bei der Arbeitgeberin gerügt hatte, hat die Arbeitgeberin das hier gegenständliche Zustimmungsersetzungsverfahren eingeleitet.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

· Artikel im Heft ·
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