Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Veränderung des Dienstortes bei unverändertem Homeoffice
§§ 99, 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG
Problempunkt
Zahlreiche Arbeitnehmer sind bei der Arbeitgeberin im Homeoffice tätig. Die Arbeitgeberin hat diesen nunmehr einen anderen Dienstort zugeordnet, wobei die Arbeit weiter im Homeoffice geleistet wird. Der Betriebsrat wurde nicht beteiligt, sodass folglich auch keine vorherige Zustimmung zu den Maßnahmen vorliegt.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
