Veränderung des Dienstortes bei unverändertem Homeoffice
Problempunkt
Zahlreiche Arbeitnehmer sind bei der Arbeitgeberin im Homeoffice tätig. Die Arbeitgeberin hat diesen nunmehr einen anderen Dienstort zugeordnet, wobei die Arbeit weiter im Homeoffice geleistet wird. Der Betriebsrat wurde nicht beteiligt, sodass folglich auch keine vorherige Zustimmung zu den Maßnahmen vorliegt. Nachdem der Betriebsrat diese Tatsachen bei der Arbeitgeberin gerügt hatte, hat die Arbeitgeberin das hier gegenständliche Zustimmungsersetzungsverfahren eingeleitet.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

· Artikel im Heft ·
Vor dem Hessischen LAG stritten die Beteiligten über das Vorliegen mitbestimmungspflichtiger Versetzungen.
Die Arbeitgeberin ist ein IT
Während den Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung zur vorübergehenden Einführung von mobilem Arbeiten entschied die Firmenleitung
Legislative Low Performance
Die Corona-Pandemie hat das Arbeitsrecht- und -modelle auf den Kopf gestellt (Stück/Wein, AuA 4/20, S. 200). Rasant
Neue betriebliche Corona-Regeln seit Ende März
Am 18.3.2022 wurde im Bundeskabinett die neu gefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung verkündet. Die
Kann der Arbeitgeber die Arbeitnehmer einseitig anweisen, ab sofort wieder ausschließlich im Büro zu arbeiten?
Grundsätzlich ja. Dem Arbeitgeber
Problempunkt
Der Kläger war beim Beklagten als Grafiker in Vollzeit beschäftigt. Ab Dezember 2020 arbeiteten die sonst im Büro tätigen