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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Veränderung des Dienstortes bei unverändertem Homeoffice

§§ 99, 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG

Problempunkt

Zahlreiche Arbeitnehmer sind bei der Arbeitgeberin im Homeoffice tätig. Die Arbeitgeberin hat diesen nunmehr einen anderen Dienstort zugeordnet, wobei die Arbeit weiter im Homeoffice geleistet wird. Der Betriebsrat wurde nicht beteiligt, sodass folglich auch keine vorherige Zustimmung zu den Maßnahmen vorliegt.

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