Versetzung eines vorbestraften Mitarbeiters in Leitungsfunktion
Problempunkt
Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung zur Aufhebung einer Versetzung des vorbestraften Arbeitnehmers A. Der Arbeitgeber betreibt ein Berufsförderungswerk, welches Fortbildungen für die berufliche Rehabilitation anbietet.
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