Vertragliche Bezugnahmeklausel: „Neuvertrag“ bei Änderungskündigung
Problempunkt
Die Beklagte betreibt Duty-Free-Shops an Flughäfen. Im Arbeitsvertrag der Klägerin aus dem Jahr 1992 waren die Bestimmungen des Einzelhandels-Tarifvertrag NRW in seiner jeweils geltenden Fassung in Bezug genommen worden. Mit Schreiben vom 24.4.2009 kündigte die Rechtsvorgängerin der Beklagten das Arbeitsverhältnis der Klägerin und bot ihr die Weiterbeschäftigung zu veränderten Bedingungen an. In dem Schreiben hieß es u. a., dass alle übrigen Vertragsbedingungen unverändert bleiben sollten.
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● Problempunkt
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