Videointerview zur Durchführung eines Vorstellungsgesprächs
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Zahlung einer Entschädigung nach dem AGG. Der schwerbehinderte Kläger bewarb sich auf eine Stelle als Seelsorger in einer Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige, die das beklagte Erzbistum ausgeschrieben hatte. In der Ausschreibung hieß es: „Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden. Eine Kombination mit der Stelle in der Justizvollzugsanstalt in A ist in Vollzeit vorstellbar.“ Im Anschreiben der Bewerbung wies der Kläger darauf hin, dass er schwerbehindert sei.
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Volker Stück
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Die Beklagte ist eine öffentliche Arbeitgeberin und hatte eine Stelle ausgeschrieben, auf welche sich der Kläger
Problempunkt
Die Parteien streiten über eine Entschädigung nach dem AGG. Die schwerbehinderte Klägerin ist 56 Jahre alt und
Problempunkt
Die schwerbehinderte klagende Partei wurde zweigeschlechtlich geboren und bezeichnet sich selbst als Hermaphrodit. Sie bewarb sich
Problempunkt
Er Kläger hatte sich erfolglos unter ausdrücklichem Hinweis auf seine Schwerbehinderung bei dem beklagten Bundesland
Öffentliche Arbeitgeber können die Pflicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber nicht als entbehrlich ansehen. Selbst wenn eine
Die passenden Kandidaten finden
Schon im ersten Schritt – der Suche nach passenden Kandidaten, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden