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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Videoüberwachung: Fristlose Kündigung wegen Unterschlagung
§ 626 BGB; §§ 32 Abs. 1, 6b Abs. 3 BDSG; §§ 87 Abs. 1 Nr. 6; 77 BetrVG
Problempunkt
Die Klägerin ist in einem Supermarkt der Beklagten seit 1988 beschäftigt, zuletzt als stellvertretende Filialleiterin, die überwiegend im Kassenbereich eingesetzt war. Als im Oktober 2013 der Arbeitgeber einen Inventurverlust um mehr als das Zehnfache im Verhältnis zum Vorjahr feststellte, wurde eine verdeckte Videoüberwachung durchgeführt.
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