Vorlagefrage zur Haftung des Betriebserwerbers bei Insolvenz
Problempunkt
Dem 1950 geborenen Kläger wurde im Jahre 1968 eine sog. endgehaltsbezogene Betriebsrentenzusage erteilt (0,5 % des monatlichen Bruttogehaltes pro anrechnungsfähigem Dienstjahr, maximal 22,5 %). Leistungen einer endgehaltsbezogenen Versorgungsordnung werden unter Bezug auf eine Anwachsrate sowie das letzte Gehalt und die Dauer der Betriebszugehörigkeit berechnet. Über das Vermögen des Arbeitgebers wurde am 1.3.2009 das Insolvenzverfahren eröffnet. Im April 2009 wurde der nach Insolvenzeröffnung fortgeführte Betrieb vom Insolvenzverwalter an die Beklagte veräußert.
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Dr. Ingo Plesterninks
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
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