Direkt zum Inhalt
Bild: beeboys/stock.adobe.com
Bild: beeboys/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Vorliegen eines einheitlichen Verhinderungsfalls

§ 3 EFzG

● Problempunkt

Der Kläger war vom 1.3.2022 bis 30.4.2022 als Monteur beim Beklagten vollzeitig beschäftigt mit einem Bruttolohn von 17 Euro/Stunde. Am 2.3.2022 erlitt er einen Arbeitsunfall. Er war bis einschließlich 18.4.2022 (Ostermontag) wegen Knieproblemen arbeitsunfähig.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium