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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Vorliegen eines einheitlichen Verhinderungsfalls
§ 3 EFzG
● Problempunkt
Der Kläger war vom 1.3.2022 bis 30.4.2022 als Monteur beim Beklagten vollzeitig beschäftigt mit einem Bruttolohn von 17 Euro/Stunde. Am 2.3.2022 erlitt er einen Arbeitsunfall. Er war bis einschließlich 18.4.2022 (Ostermontag) wegen Knieproblemen arbeitsunfähig.
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