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Wahlanfechtung wegen allgemeiner Briefwahl
§ 49 der 3. WO MitbestG; § 22 Abs. 1 MitbestG
Problempunkt
In der Corona Pandemiezeit im Mai 2021 sollten in einem Luftfrachtkonzern mit mehr als 3.500 Beschäftigten sechs Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat gewählt werden.
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