Wahlvorschläge dürfen Frist ausreizen
Problempunkt
Am 6.9.2018 fand bei der Arbeitgeberin eine Betriebsratswahl statt. Im Wahlausschreiben vom 4.7.2018 erklärte der Wahlvorstand, dass Kandidatenvorschläge bei ihm innerhalb einer zweiwöchigen Einreichungsfrist bis zum 18.7.2018 eingereicht werden konnten. Weitere Angaben zur Uhrzeit enthielt das Wahlausschreiben nicht. Im Betrieb ist üblicherweise nach 19:00 Uhr kein Arbeitnehmer mehr anwesend.
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Prof. Dr. Feyzan Ünsal
· Artikel im Heft ·
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Problempunkt
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● Problempunkt
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