Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Weigerung Arbeitskleidung zu tragen
§ 1 Abs. 2 KSchG; § 106 GewO
Problempunkt
Der Kläger, ein 43-jähriger Handwerksmeister, war bei dem beklagten Industriebetrieb seit dem 1.6.2014 im Bereich der Produktion beschäftigt. Zu seinen Aufgaben gehörten u. a. Arbeiten mit Kappsägen und Akkubohrern zum Zuschnitt bzw. der Montage von Profilen sowie einige Tätigkeiten, bei denen man knieend arbeiten muss.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
