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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Weihnachtsgeld, Auslegung von AGB und Kürzungsrecht des Arbeitgebers
§§ 133, 157, 305b, 305c Abs. 2 BGB; § 4a EFZG
Problempunkt
Der Kläger beanspruchte vom Arbeitgeber Weihnachtsgeld für die Jahre 2018, 2019 und 2020. Die Beklagte zahlte an den Kläger jährlich im Monat November ein Weihnachtsgeld, zuletzt im Jahr 2017. In der Entgeltabrechnung wurde die Zahlung jeweils als „freiwilliges Weihnachtsgeld“ bezeichnet. Seit Dezember 2017 war der Kläger durchgängig arbeitsunfähig erkrankt.
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