Problempunkt
Der Kläger beanspruchte vom Arbeitgeber Weihnachtsgeld für die Jahre 2018, 2019 und 2020. Die Beklagte zahlte an den Kläger jährlich im Monat November ein Weihnachtsgeld, zuletzt im Jahr 2017. In der Entgeltabrechnung wurde die Zahlung jeweils als „freiwilliges Weihnachtsgeld“ bezeichnet. Seit Dezember 2017 war der Kläger durchgängig arbeitsunfähig erkrankt.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Zahlung von Weihnachtsgeld für die Jahre 2018, 2019 und 2020. Im Kern ging es darum, ob die Zahlung von
Vor dem LAG Baden-Württemberg stritten die Parteien über die Zahlung von Weihnachtsgeld für die Jahre 2018 bis 2020.
Der
● Problempunkt
Die Klägerin ist seit 2020 bei der Beklagten, die Haar- und Hautkosmetik produziert und vertreibt, mit monatlich 171
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung. Die schwerbehinderte
Interesse des Arbeitgebers an der sozialrechtlichen Fragestellung
Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist es dem Arbeitgeber
Problempunkt
§ 1a Abs. 1a BetrAVG sieht einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung vor. Dieser ist bei neu