Wirksamkeit einer Überprüfungsklausel von Weihnachts- und Urlaubsgeld
Problempunkt
Der Kläger fordert von der Arbeitgeberin weiteres Weihnachts- und Urlaubsgeld. Sein Arbeitsvertrag nahm Bezug auf ein Leistungspaket aus dem Jahr 1996, das zum Ausgleich des Wegfalls der Tarifbindung nach einem Betriebsübergang vereinbart wurde. Dem Kläger stehen danach erfolgsbezogene Ansprüche auf zusätzliches Urlaubsgeld i. H. v. 50 % eines Monatsgehalts und zusätzliches Weihnachtsgeld i. H. v. 70 % eines Monatsgehalts zu. Für diese Sonderzuwendungen gilt eine Bemessungsobergrenze eines entsprechenden Monatsgehalts von „z. Zt. 8.000 DM“.
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Volker Stück

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Abfindungszahlungen sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Liegen die Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 EStG i. V. m. § 24 Nr. 1 EStG
Weihnachten naht – bei vielen die Zeit des 13. Monatsgehalts. Wie die Jobbörse Absolventa meldet, erhalten etwa 55 % der deutschen Arbeitnehmer
Problempunkt
Die Parteien streiten über Weihnachtsgeldansprüche für die Jahre 2009 und 2010. Der Kläger ist seit 2004 beim beklagten Arbeitgeber