Wirksamkeit einer Überprüfungsklausel von Weihnachts- und Urlaubsgeld

§ 315 BGB

Die in AGB zugesagte Überprüfung der Obergrenze für die Bemessung von Weihnachts- und Urlaubsgeld alle zwei Jahre kann eine rechtliche Verpflichtung begründen, diese Regelung regelmäßig zu überprüfen und hierüber zu berichten. Für eine tatsächliche Anpassungspflicht, die über die reine Überprüfung hinausgeht, müssen jedoch ergänzende Anhaltspunkte vorliegen.

(Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 27.2.2019 – 10 AZR 341/18

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Bild: Kzenon/stock.adobe.com
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Problempunkt

Der Kläger fordert von der Arbeitgeberin weiteres Weihnachts- und Urlaubsgeld. Sein Arbeitsvertrag nahm Bezug auf ein Leistungspaket aus dem Jahr 1996, das zum Ausgleich des Wegfalls der Tarifbindung nach einem Betriebsübergang vereinbart wurde. Dem Kläger stehen danach erfolgsbezogene Ansprüche auf zusätzliches Urlaubsgeld i. H. v. 50 % eines Monatsgehalts und zusätzliches Weihnachtsgeld i. H. v. 70 % eines Monatsgehalts zu. Für diese Sonderzuwendungen gilt eine Bemessungsobergrenze eines entsprechenden Monatsgehalts von „z. Zt. 8.000 DM“.

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Wirksamkeit einer Überprüfungsklausel von Weihnachts- und Urlaubsgeld
Seite 730
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