Wirksamkeit einer Überprüfungsklausel von Weihnachts- und Urlaubsgeld
Problempunkt
Der Kläger fordert von der Arbeitgeberin weiteres Weihnachts- und Urlaubsgeld. Sein Arbeitsvertrag nahm Bezug auf ein Leistungspaket aus dem Jahr 1996, das zum Ausgleich des Wegfalls der Tarifbindung nach einem Betriebsübergang vereinbart wurde. Dem Kläger stehen danach erfolgsbezogene Ansprüche auf zusätzliches Urlaubsgeld i. H. v. 50 % eines Monatsgehalts und zusätzliches Weihnachtsgeld i. H. v. 70 % eines Monatsgehalts zu. Für diese Sonderzuwendungen gilt eine Bemessungsobergrenze eines entsprechenden Monatsgehalts von „z. Zt. 8.000 DM“.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
· Artikel im Heft ·
Wenn der Zweck einer Sonderzahlung festzulegen ist oder bei einer vorhandenen vertraglichen Regelung zu bestimmen sein wird, muss die
● Problempunkt
Die Klägerin ist seit 2020 bei der Beklagten, die Haar- und Hautkosmetik produziert und vertreibt, mit monatlich 171
Die betriebliche Weihnachtsfeier
In vielen Unternehmen gehört eine Weihnachtsfeier einfach (noch) dazu. Doch wie verhält es sich
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass auf die Ergreifung angemessener Maßnahmen aus Bequemlichkeit oder aus Scheu vor Austragung
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung, die der Beklagte im Dezember 2020 zum 31.3.2021
Aktuelle gesetzliche Grundlagen der Betriebsratsvergütung
Nach § 37 Abs. 1 BetrVG führen die Mitglieder des Betriebsrats ihr Amt