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Rückkehr aus dem Homeoffice: Was müssen Arbeitgeber beachten?
Kann der Arbeitgeber die Arbeitnehmer einseitig anweisen, ab sofort wieder ausschließlich im Büro zu arbeiten?
Grundsätzlich ja. Dem Arbeitgeber steht das Direktionsrecht in Bezug auf den Ort der Arbeit zu. Er kann die Rückkehr der Arbeitnehmer ins Büro fordern und die Entscheidung wird allein auf ihre Angemessenheit – etwa in Bezug auf Ankündigungsfristen – überprüft.
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