Direkt zum Inhalt

Abfindung bei Ablehnung eines Ersatzarbeitsplatzes

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Abfindung bei Ablehnung eines Ersatzarbeitsplatzes

Problempunkt

Die Klägerin, die bis zum 31. März 2000 bei der Beklagten mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden beschäftigt war, erhielt von dieser eine Änderungskündigung, durch die die wöchentliche Arbeitszeit ab dem 1. April 2000 auf 22 Stunden herabgesetzt werden sollte. Das Änderungsangebot nahm die Klägerin nicht an und schied zum 31.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium