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Abfindungsanspruch nach Klage

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Abfindungsanspruch nach Klage

Problempunkt

Zwischen den Parteien bestand seit dem 27.1.1992 ein Arbeitsverhältnis. Die Klägerin ersuchte den Geschäftsführer der Beklagten, das Arbeitsverhältnis zum 10.4.2004 zu beenden. Die Beklagte sprach schließlich am 3.2.2004 eine Kündigung zum 10.4.2004 aus, wobei ausdrücklich angegeben wurde, dass sie aus betriebsbedingten Gründen erfolgt.

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