Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung und Dienst-/Werkvertrag
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Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung und Dienst-/Werkvertrag
Problempunkt
Die beklagte Bundespolizei setzte neben eigenen Arbeitnehmern beliehene Sicherheitskräfte ein, die bei privaten Unternehmen angestellt waren, um Sicherheitskontrollen (Personen, Gepäck) am Flughafen H durchzuführen. Die Bundespolizei selbst schloss dazu mit der F-GmbH einen Vertrag über die Durchführung von Aufgaben der Luftsicherheit (Durchführungsvertrag) ab 1.1.2006.
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