Direkt zum Inhalt

Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung und Dienst-/Werkvertrag

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung und Dienst-/Werkvertrag

Problempunkt

Die beklagte Bundespolizei setzte neben eigenen Arbeitnehmern beliehene Sicherheitskräfte ein, die bei privaten Unternehmen angestellt waren, um Sicherheitskontrollen (Personen, Gepäck) am Flughafen H durchzuführen. Die Bundespolizei selbst schloss dazu mit der F-GmbH einen Vertrag über die Durchführung von Aufgaben der Luftsicherheit (Durchführungsvertrag) ab 1.1.2006.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium