Abmahnung eines Low Performers im Außendienst
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Abmahnung eines Low Performers im Außendienst
Problempunkt
Der Kläger ist seit 1992 bei der Beklagten, einer Versicherung, als Angestellter tätig. Seit 2000 ist er Maklerbetreuer für die Postleitzahlengebiete 32/33. Die Makler schließen die Verträge mit Endkunden, insbesondere Lebensversicherungen. Vom Homeoffice aus betreut der Kläger die Verbindungen zu Vetriebspartnern und deren Akquise.
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