Abmahnung vor Kündigung wegen privater Handynutzung im OP
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Abmahnung vor Kündigung wegen privater Handynutzung im OP
Problempunkt
Der Mitarbeiter ist seit 2005 Chefarzt mit fachlicher Leitung der Operationsabteilung wie auch Verantwortung für die Hygiene. Nach Ablauf der Probezeit konnte der Arbeitsvertrag "fristlos gem. § 626 BGB aus wichtigem Grund gekündigt werden."
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