Ändert betriebliche Übung Gleichstellungsabrede?
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Ändert betriebliche Übung Gleichstellungsabrede?
Problempunkt
Der Kläger war seit 1986 bei der Beklagten als Schreiner beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war eine Bezugnahme auf die für den Arbeitgeber geltenden Tarifverträge vereinbart. Die Beklagte war zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages tarifgebunden. Sie trat 1990 aus dem Arbeitgeberverband aus. Der Kläger gehörte zu keinem Zeitpunkt einer Gewerkschaft an.
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