Änderungskündigung und Massenentlassung
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Änderungskündigung und Massenentlassung
Problempunkt
Der beklagte Arbeitgeber beschäftigt im Betrieb in P (NRW) 25 Arbeitnehmer, die Arzneimittel herstellen, darunter auch die Klägerin als Produktionsleiterin. Der Beklagte traf 2005 die Entscheidung, den Betrieb in P aufzugeben und ihn zum 1.7.2006 nach H in Brandenburg zu verlagern.
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