Altersteilzeit bei Betriebsübergang in der Insolvenz
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Altersteilzeit bei Betriebsübergang in der Insolvenz
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Verpflichtung der Beklagten, Vergütungsansprüche der Klägerin aus deren Altersteilzeitverhältnis zu erfüllen. Die Klägerin war seit 1985 bei der R GmbH als Chefsekretärin beschäftigt. Im Juli 2000 schloss sie mit der R GmbH eine Altersteilzeitvereinbarung, die das sog. Blockmodell vorsah.
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