Anforderung „flexibel und belastbar“ diskriminiert nicht Behinderte
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Anforderung „flexibel und belastbar“ diskriminiert nicht Behinderte
Problempunkt
Die Parteien stritten darüber, ob der Beklagte die Bewerbung des Klägers aufgrund dessen Behinderung ablehnte und ihm deshalb schadensersatzpflichtig ist.
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