Anhörung bei Verdachtskündigung
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Anhörung bei Verdachtskündigung
Problempunkt
Der Kläger arbeitete seit 1999 als Sozialpädagoge im Schuldienst der Beklagten. Im Jahre 2003 geriet er in Verdacht, in der Zeit von 2001 bis 2003 in elf Fällen die Reifen der Autos zweier Kolleginnen aufgeschlitzt zu haben, die sich zuvor kritisch über seine Tätigkeit geäußert hatten.
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