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Annahmefrist bei Änderungskündigung

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Annahmefrist bei Änderungskündigung

Problempunkt

Das BAG hatte über die Wirksamkeit einer vom Arbeitgeber einseitig festgesetzten Annahmefrist für die vorbehaltlose Annahme einer Änderungskündigung zu entscheiden. Der Kläger war seit 1972 bei der Beklagten als Energieanlagenelektroniker beschäftigt.

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