Annahmefristverkürzung bei Änderungskündigung?
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Annahmefristverkürzung bei Änderungskündigung?
Problempunkt
Die Beklagte hat wegen einer Betriebsstättenverlegung der Klägerin im Wege der Änderungskündigung angeboten, am neuen Standort für sie weiterhin tätig zu werden. Bei unveränderter Beibehaltung der übrigen Arbeitsbedingungen sollte sich nur der Arbeitsort ändern. Zur Annahme des Änderungsangebotes setzte die Arbeitgeberin der Klägerin eine Frist von 2 Wochen.
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