Annahmeverzug bei Aufhebungsvertrag
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Annahmeverzug bei Aufhebungsvertrag
Problempunkt
Die Parteien streiten über einen Vergütungsanspruch aus Annahmeverzug. Die Klägerin war bei dem Beklagten mit einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden beschäftigt, von denen sie jeweils 15 Stunden am Sitz des Beklagten und von zu Hause aus erbrachte. Allerdings forderte der Arbeitgeber sie auf, zukünftig ihre Leistung vollständig am Dienstsitz auszuführen.
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