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Annahmeverzug bei Hausverbot im Kundenbetrieb

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Annahmeverzug bei Hausverbot im Kundenbetrieb

Problempunkt

Der 1966 geborene Kläger ist seit 2008 bei der Beklagten, einem Unternehmen des Gebäudereiniger- Handwerks, als Wagenschieber im Objekt Metro M beschäftigt. Er verdient bei einer vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit von 26 Stunden 1.000 Euro brutto/Monat. Nach dem Arbeitsvertrag arbeitet er ausschließlich in dem Objekt M, eine Versetzung ist ausgeschlossen.

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