Annahmeverzug bei rückwirkend begründetem Arbeitsverhältnis
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Annahmeverzug bei rückwirkend begründetem Arbeitsverhältnis
Problempunkt
Die klagende Arbeitnehmerin war bis Ende 1986 bei der Beklagten beschäftigt. Zum 1.1.1987 ging das Arbeitsverhältnis auf die C-GmbH über. In diesem Zusammenhang garantierte man der Klägerin schriftlich ein Rückkehrrecht zur alten Arbeitgeberin.
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