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Anrechnung einer Abfindung nach § 1a KSchG

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Anrechnung einer Abfindung nach § 1a KSchG

Problempunkt

Der Arbeitgeber betreibt ein Krankenhaus. Er hatte der als Hebamme beschäftigten Arbeitnehmerin aus dringenden betrieblichen Gründen gekündigt.

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