Anspruch von Leiharbeitnehmern auf Fahrtkostenerstattung
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Anspruch von Leiharbeitnehmern auf Fahrtkostenerstattung
Problempunkt
Der Mitarbeiter ist seit Mitte 2005 bei seinem Arbeitgeber, einem Zeitarbeitsunternehmen, beschäftigt. Nach dem zugrunde liegenden Arbeitsvertrag sind auf das Arbeitsverhältnis die mit der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) abgeschlossenen Tarifverträge anwendbar.
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