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Arbeitsort im Ausland: Anzuwendendes Recht

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Arbeitsort im Ausland: Anzuwendendes Recht

Problempunkt

Im Ausgangsverfahren vor dem niederländischen Hoge Raad (das oberste ordentliche Gericht des Königreichs der Niederlande) stritt die Klägerin mit ihrem deutschen Arbeitgeber, der Firma Anton Schlecker (nachfolgend: Schlecker), über die Zulässigkeit einer örtlichen Versetzung. Sie hatte zunächst von 1979 bis 1994 in Deutschland gearbeitet.

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