Arbeitsort im Ausland: Anzuwendendes Recht
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Arbeitsort im Ausland: Anzuwendendes Recht
Problempunkt
Im Ausgangsverfahren vor dem niederländischen Hoge Raad (das oberste ordentliche Gericht des Königreichs der Niederlande) stritt die Klägerin mit ihrem deutschen Arbeitgeber, der Firma Anton Schlecker (nachfolgend: Schlecker), über die Zulässigkeit einer örtlichen Versetzung. Sie hatte zunächst von 1979 bis 1994 in Deutschland gearbeitet.
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