Problempunkt
In Umsetzung der Leiharbeitsrichtlinie wurde mit der AÜG-Reform 2011 in § 1 Abs. 1 AÜG ein neuer Satz 2 eingefügt: "Die Überlassung von Leiharbeitnehmern an Entleiher erfolgt vorübergehend." Was aber ist vorübergehend? Und: Welche Folgen drohen Zeitarbeits- und Einsatzunternehmen, wenn sie Leiharbeitnehmer nicht nur vorübergehend überlassen?
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Redaktion (allg.)
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Einführung
Das AÜG hat durch das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ vom 21.2.2017 (BGBl. I 2017, S. 258
Problempunkt
Der Kläger war aufgrund eines unbefristeten Arbeitsvertrags seit dem 15.10.2014 bei der beklagten Personaldienstleisterin
Problempunkt
Der Kläger im Ausgangsverfahren war Leiharbeitnehmer bei dem beklagten Personaldienstleister. Auf das Arbeitsverhältnis
Zeitliche Obergrenze bei Sachgrundbefristungen
§ 14 TzBfG soll nach dem Referentenentwurf (Ref-E) des BMAS folgenden Absatz 1a
Problempunkt
Im Oktober 2014 schloss die Beklagte mit der T-GmbH, einer Personaldienstleistungsgesellschaft, einen
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Befristungsvereinbarung sowie einen Weiterbeschäftigungsanspruch der