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Arbeitszeitkonto als verdeckte Gewinnausschüttung

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 5 Minuten

Arbeitszeitkonto als verdeckte Gewinnausschüttung

Problempunkt

Die klagende GmbH hatte mit ihrem alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer am 30.12.2005 eine „Vereinbarung zur Ansammlung von Wertguthaben auf Zeitwertkonten“ geschlossen. Hiernach sollte ein Gehaltsanteil von monatlich 4.000 Euro nicht an den Geschäftsführer, sondern lohnsteuerfrei auf ein Investmentkonto der Klägerin bei einer Schweizer Bank gezahlt werden.

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