Arbeitszeitkonto als verdeckte Gewinnausschüttung
Lesedauer: ca. 5 Minuten
Arbeitszeitkonto als verdeckte Gewinnausschüttung
Problempunkt
Die klagende GmbH hatte mit ihrem alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer am 30.12.2005 eine „Vereinbarung zur Ansammlung von Wertguthaben auf Zeitwertkonten“ geschlossen. Hiernach sollte ein Gehaltsanteil von monatlich 4.000 Euro nicht an den Geschäftsführer, sondern lohnsteuerfrei auf ein Investmentkonto der Klägerin bei einer Schweizer Bank gezahlt werden.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
