Arbeitszeitverringerung per Tarifvertrag
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Arbeitszeitverringerung per Tarifvertrag
Problempunkt
Im Arbeitsvertrag des seit dem Jahre 1993 bei dem Beklagten beschäftigten Klägers wurde auf den geltenden Mantel-TV und die ihn ergänzenden/ändernden Tarifverträge Bezug genommen. Die Arbeitszeit betrug laut Arbeitsvertrag wöchentlich 38,5 Stunden. Nach dem Manteltarifvertrag belief sich die regelmäßige Wochenarbeitszeit ebenfalls auf durchschnittlich 38,5 Stunden. Am 1.
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