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Auch freigestellte Betriebsratsmitglieder müssen sich an-/abmelden

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Auch freigestellte Betriebsratsmitglieder müssen sich an-/abmelden

Problempunkt

In einem Betrieb wies der Arbeitgeber auf konkreten Anlass hin den Betriebsrat an, dass sich alle Mitglieder – auch die freigestellten – beim Geschäftsführer persönlich bei jeder Betriebsabwesenheit während der normalen Arbeitszeit abzumelden haben. Die Abmeldung sollte die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit sowie den Ort der Abwesenheit benennen.

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