Auch freigestellte Betriebsratsmitglieder müssen sich an-/abmelden
Lesedauer: ca. 3 Minuten
Auch freigestellte Betriebsratsmitglieder müssen sich an-/abmelden
Problempunkt
In einem Betrieb wies der Arbeitgeber auf konkreten Anlass hin den Betriebsrat an, dass sich alle Mitglieder – auch die freigestellten – beim Geschäftsführer persönlich bei jeder Betriebsabwesenheit während der normalen Arbeitszeit abzumelden haben. Die Abmeldung sollte die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit sowie den Ort der Abwesenheit benennen.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
