Aufhebungsvertrag und Betriebsübergang
Lesedauer: ca. 4 Minuten
Aufhebungsvertrag und Betriebsübergang
Problempunkt
Im Vorfeld des am 7. Juni 1996 eröffneten Konkurses der zum damaligen VULKAN-Konzern gehörenden D-AG wurde unter Beteiligung des Landesarbeitsamtes sowie der IG Metall und der Betriebsräte beschlossen, dass 500 Beschäftigte in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG-GmbH) überwechseln sollten, um die Gründung einer Auffanggesellschaft zu ermöglichen.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
