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Aufklärung bei Verdachtskündigung

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Aufklärung bei Verdachtskündigung

Problempunkt

Der beklagte Arbeitgeber betreibt ein Krankenhaus. Er beschäftigte die Klägerin dort seit 1989 als Hebamme. Im Krankenhaus wird Müttern bei der Geburt üblicherweise das Schmerzmittel Dolantin gegeben. Dieses Mittel fällt unter das Betäubungsmittelgesetz, da es abhängig machen kann.

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